Haben Sie schon an den Winterdienst gedacht
?
Die Räumung von Schnee und Eis auf Gehwegen ist Sache
der Grundstückseigentümer und gehört zur Verkehrssicherungspflicht.
Manchmal erledigt das aber auch der Hausmeister oder Sie müssen
selbst ran. Das steht dann in Ihrem Mietvertrag. Letztlich ist
aber immer der Grundstückseigentümer für den Zustand des Grundstückes
verantwortlich. Kommt jemand wegen mangelnder Winterwartung auf
dem Gehweg zu Schaden, muss der Grundstückseigentümer dafür haften.
Das bedeutet, dass Sie die Gehflächen einen Meter breit von Schnee
und Eis räumen und bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln streuen
müssen, damit ein gefahrloses Begehen möglich ist. Der Einsatz
von Streusalz ist dabei nicht erlaubt. Verwenden Sie grundsätzlich
abstumpfende Stoffe wie z.B. handelsübliches Granulat oder auch
Sand.
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