Sicherheit bei Eis und Schnee

 

Damit Sie auch bei Eis und Schnee gut und sicher unterwegs sind, räumen unsere Mitarbeiter die
Fahrbahnen frei und streuen bei Bedarf mit Feuchtsalz (FS30). Feuchtsalz ist ein Gemisch
aus 70 % Salz (Natriumchlorid) und 30 % Soletung der bekannten Schutzvorkehrungen.

 

 

Haben Sie schon an den Winterdienst gedacht ?

Die Räumung von Schnee und Eis auf Gehwegen ist Sache der Grundstückseigentümer und gehört zur Verkehrssicherungspflicht. Manchmal erledigt das aber auch der Hausmeister oder Sie müssen selbst ran. Das steht dann in Ihrem Mietvertrag. Letztlich ist aber immer der Grundstückseigentümer für den Zustand des Grundstückes verantwortlich. Kommt jemand wegen mangelnder Winterwartung auf dem Gehweg zu Schaden, muss der Grundstückseigentümer dafür haften. Das bedeutet, dass Sie die Gehflächen einen Meter breit von Schnee und Eis räumen und bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln streuen müssen, damit ein gefahrloses Begehen möglich ist. Der Einsatz von Streusalz ist dabei nicht erlaubt. Verwenden Sie grundsätzlich abstumpfende Stoffe wie z.B. handelsübliches Granulat oder auch Sand.